

Die
Beratung von KollegInnen aus dem Regelschulbereich, von
Erziehungsberechtigten und Sorgeberechtigten sowie von unseren
SchülerInnen wird in der Landskronschule als vorbeugende Maßnahme
verstanden.
Denn eine zeitig einsetzende Maßnahme kann den
Förderbedarf eines Kindes gravierend verändern bzw. weitergehende
Auswirkungen einer Beeinträchtigung vermeiden.
Die Beratung von KollegInnen aus dem Regelschulbereich erfolgt weitgehend im Rahmen der „Integrierten Förderung“. Hier sollen unsere fachspezifischen Kompetenzen die Förderung der betreffenden SchülerInnen im Regelschulbereich begünstigen.
In Schüler-Lehrer-Eltern-Gesprächen werden – auf der Grundlage individuell erstellter Förderpläne – die gemeinsamen Ziele an unserer Schule erarbeitet. Alle Beteiligten sind so über die Ergebnisse einer Beratung informiert. Grundsätzlich gehen wir von einer symmetrischen Beratungssituation aus. Der Förderschullehrer ist auf der einen Seite der Experte für sein Fachgebiet, auf der anderen Seite betrachten wir die Erziehungsberechtigten als Experten für ihre Lebens- und Familiensituation. Selbst SchülerInnen können häufig einschätzen, welche Vereinbarungen von ihnen eingehalten werden können.
Falls
Sie Fragen zum besonderen Förderbedarf, zur Beschulung oder zu
Fördermöglichkeiten grundsätzlicher Art haben, können Sie sich gerne
mit unserer Schule in Verbindung setzen. Nach der Terminvereinbarung ist eine persönliche Beratung an unserer Schule möglich.
![]()

