

Integrierte Fördermaßnahmen sind eine Form der sonderpädagogischen Förderung.
Der Anspruch auf diese Form der Förderung ist im § 29 der
Grundschulordnung geregelt. Schülerinnen und Schüler an
Grundschulen, die einer vorübergehenden sonderpädagogischen
Förderung bedürfen, können diese integrierte
Fördermaßnahme durch Förderschullehrer erhalten.
Grundlage ist die Einbindung (Integration) in den Unterricht der
Grundschule.
Die Fördermaßnahmen sind ganzheitlich anzulegen und sollen
sich auf alle erforderlichen Förderbereiche beziehen. Sie
berücksichtigen insbesondere den kognitiven, sprachlichen,
motorischen, sensoriellen und sozial-emotionalen Bereich.
Auch die Landskronschule Oppenheim versorgt die im Einzugsgebiet
liegenden Grundschulen mit integrativen Förderstunden. Zur Zeit
sind vier Kollegen/innen mit über 40 Unterrichtsstunden im
Außendienst tätig. So werden z. B. Nackenheim,
Mommenheim, Lörzweiler, Bodenheim, Gau-Bischofsheim,
Oppenheim und die Grundschule Guntersblum inklusive
Schulkindergarten durch integrative Fördermaßnahmen
unterstützt.
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